Zuger Staatswirtschaftskommission verlangt Einsetzung einer PUK
Im August 2024 seien bei ihr zwei Aufsichtsanzeigen eingereicht worden, teilte die Stawiko am Montag mit. Bei der Inspektion eines Liegenschaftsgebäudes in Oberägeri sei es zu Fehlern oder Unvollständigkeiten gekommen. Zuständig sei das Grundbuch- und Notariatsinspektorat (GBNI) unter der Leitung der Direktion des Innern (DI).
Die Hinweise auf mögliche Unstimmigkeiten betreffen laut Stawiko drei Bereiche. Erstens soll es fehlerhafte oder unvollständige Inspektionen gegeben haben. Zweitens soll Druck auf eine Mitarbeitende der DI ausgeübt worden sein, die später die Arbeitsstelle verliess. Drittens soll ein Anwalt durch die Direktion des Innern verzeigt worden sein, nachdem dieser Nachforschungen getätigt hatte.
Später wurden laut Mitteilung weitere Vorkommnisse gemeldet, etwa die umstrittene Wiedereinsetzung eines Willensvollstreckers, der laut Mitteilung zuvor abgesetzt worden war, und mögliche Verzögerungen bei Verfahren.
«Keine Akteneinsicht und Auskunftserteilung»
Die Regierung habe der Stawiko monatelang keine Auskunft gegeben und den Zugang zu wichtigen Unterlagen verweigert. Die betroffenen Stellen, konkret DI, GBNI, Personalamt oder Sicherheitsdirektion, wurden schriftlich um Stellungnahme und Akteneinsicht gebeten. Die Behörden hätten beides verweigert, so die Stawiko. Sie begründeten dies damit, dass der Stawiko «keine Kompetenz zukäme» und stattdessen der Regierungsrat «als Gesamtgremium zuständig sei».
Zudem seien persönliche Austausche von der Regierung mehrfach abgelehnt worden. Sie habe sich dabei durch eine Anwaltskanzlei vertreten lassen.
Die Einsetzung einer PUK sei in der Stawiko einstimmig gefällt worden. Die Kommission soll laut Mitteilung aus 15 Mitgliedern des Kantonsrats bestehen. Mitglieder der «engeren Stawiko» werden nur dann Einsitz in die Kommission nehmen, wenn Kantonsrat und Fraktionen dies ausdrücklich wünschen.
PUK soll Sachverhalte untersuchen
Die PUK soll unter anderem prüfen, warum der Regierungsrat der Stawiko keine Informationen oder Akten liefert, wie die Inspektionen in Oberägeri und Unterägeri abgelaufen sind, besonders im Zusammenhang mit Beurkundungen 2017 und welche Rolle der Regierungsrat und einzelne Mitglieder in diesen Vorgängen spielten.
Weiter soll die PUK klären, wie mit Mitarbeitenden umgegangen wurde, welche sich kritisch äusserten. Ob es Druck oder Kündigungen gab, ob das Personalamt in solche Vorgänge involviert war und warum ein Anwalt durch die DI bei der Anwaltsaufsicht angezeigt wurde.
Ausserdem soll geklärt werden, welche Rolle die Regierung «im Kontext der Verzeigung» hatte.. Auch weitere Fragen, die sich im Verlauf der Untersuchung ergeben, könnten einbezogen werden, so die Stawiko weiter.
Der Regierungsrat nehme den Antrag der Staatswirtschaftskommission zur Einsetzung einer PUK zur Kenntnis, teilte die Regierung am Montagnachmittag den Medien mit. Er werde den Antrag an seiner Sitzung am Dienstag besprechen und sich danach dazu äussern, hiess es im Communiqué. Das Kantonsparlament wird laut Mitteilung den Antrag der Stawiko in der Session am 2. Juli beraten.
Die Stawiko überwacht im Auftrag des Kantonsrats die Arbeit der Regierung.