Luzerner Gemeinden sollen Kita-Versorgung gewährleisten
Das Parlament hat die SP-Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» und in erster Lesung den Gegenvorschlag der Regierung dazu behandelt. Die Sympathien der Parlamentsmehrheit lagen dabei beim Gegenvorschlag.
Der Kantonsrat hiess den Gegenentwurf nach erster Lesung mit 64 zu 25 Stimmen gut, dies bei 21 Enthaltungen der SP. Er lehnte darauf Initiative mit 84 zu 27 Stimmen ab. Die Schlussabstimmung über das Paket erfolgt nach der zweiten Lesung.
Bis auf die SVP unterstützten alle Fraktionen ein stärkeres Engagement des Staats für die familienexterne Kinderbetreuung. Damit könne Chancengleichheit geschaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden, hiess es in der Eintretensdebatte. Dies sei auch für den Kampf gegen den Fachkräftemangel wichtig.
Wie bei der Regierung, schnitt auch bei den bürgerlichen Fraktionen des Kantonsrat die SP-Initiative schlecht ab. Als Gründe dafür genannt wurde, dass mit dem Volksbegehren der Kanton allein für die Kitas zuständig werde und dass alle Eltern unabhängig vom Einkommen subventioniert werden.
Deutlich günstiger
Der Regierungsrat schätzte die Kosten der Initiative für die öffentliche Hand auf 72 Millionen Franken. Sein Gegenvorschlag sieht Kosten von 44 Millionen Franken vor, die sich Kanton und Gemeinden teilen sollen. Die familienexterne Kinderbetreuung würde mit dem Gegenvorschlag zur Verbundaufgabe von Kantonen und Gemeinden.
Carlo Piani (Mitte) lobte, dass der Gegenvorschlag die operative Verantwortung bei den Gemeinden und damit nahe den Menschen und deren Bedürfnissen belasse. Marcel Budmiger (SP) kritisierte dagegen, dass der Gegenvorschlag die Kosten statt die Kinder und Kitas ins Zentrum stelle.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Gemeinden ein ausreichendes Angebot an vorschulischer familienergänzender Kinderbetreuung sicherstellen müssen. Sie können mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten oder Leistungsvereinbarungen mit Dritten abschliessen.
Tiefe und mittlere Einkommen
Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen sollen gemäss Gegenvorschlag mit Betreuungsgutscheinen, die je hälftig von Kanton und Gemeinden bezahlt werden, subventioniert werden. Der SP ging diese nicht weit genug, und sie wollte eine zentrale Bestimmung aus ihrer Initiative in den Gegenvorschlag übernehmen.
Sarah Bühler-Häfliger (SP) forderte folglich, dass Eltern maximal 30 Prozent der Standardkosten tragen und der Staat den Rest übernimmt. Arbeit solle sich lohnen, sagte sie.
Unterstützt wurde Bühler-Häfliger von Samuel Zbinden (Grüne). Wirtschaftspolitisch sei ihre Lösung sinnvoll, sagte er. Die bürgerliche Mehrheit sprach dagegen von einem Giesskassenprinzip. Der SP-Antrag wurde mit 82 zu 27 Stimmen abgelehnt.
Kanton gibt Qualität vor
Der Kanton soll laut Gegenvorschlag die minimale Qualitätsstandards für die Kitas vorgeben. Die Gemeinden dürfen höhere Standards festlegen, müssen aber die daraus entstehenden Kosten den Kitas vergüten. Eine Kostenbeteiligung des Kantons, wie sie die SP forderte, lehnte das Parlament ab.
Der SVP ging auch der Gegenvorschlag zu weit. Er sende ein Signal gegen andere Betreuungsformen aus, sagte Jasmin Ursprung. Ihre Anträge, dem Gegenvorschläge Zähne zu ziehen, scheiterten im Parlament aber im Verhältnis von drei zu eins.
Die SVP kämpfte so vergeblich gegen das vom Gegenvorschlag vorgesehene kantonale Kompetenzzentrum für die ausserfamiliäre Betreuung. Dieses bringe nur mehr Bürokratie und Doppelspurigkeiten, sagte Ursprung. Sibylle Boos-Braun (FDP) hielt mit der Mehrheit dagegen, dass dank dem geplanten Zentrum das neue obligatorische Angebot der Gemeinden harmonisiert werden könne.
Einkommensgrenze wird nicht angetastet
Keinen Erfolg hatte die SVP zudem mit ihrem Antrag, die Einkommensgrenze für Betreuungsgutscheine von 120'000 auf 90'000 Franken zu senken. Es würden sonst zu viele von den Betreuungsgutscheinen ausgeschlossen, befand die deutliche Parlamentsmehrheit.
Der Gegenvorschlag überstand damit die erste Lesung praktisch unverändert in der Version des Regierungsrats. Nur in einem Punkt beschloss das Parlament auf Antrag seiner vorberatenden Kommission eine Änderung.
Damit schnell auf Kostenentwicklungen reagiert werden kann, sollen die Standardkosten alle zwei statt vier Jahre überprüft werden. Es müsse verhindert werden, dass die Kitas wegen den Kosten die Qualität nicht einhalten könnten, argumentierte die Mehrheit. Der Entscheid fiel mit 77 zu 25 Stimmen gegen die Stimmen der SVP.