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Mehrere Freisprüche bei Betrugsprozess in Trogen gefordert

Prozess

Mehrere Freisprüche bei Betrugsprozess in Trogen gefordert

21. Mai 2025, 11:46 Uhr
Das Kantonsgericht von Appenzell Ausserrhoden hat seinen SItz in Trogen. (Archivbild)
© KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
In einem Betrugsprozess in Trogen hat der Verteidiger am Mittwoch für mehrere Fälle von mutmasslichem Betrug einen Freispruch für seine Mandantin gefordert. Diese soll gemäss der Anklage Stiftungsgelder von über 300'000 Franken teilweise zweckwidrig verwendet haben.

Die Beschuldigte sei in mehreren Fällen vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs, die sie gemäss der Anklage an mehreren Stiftungen begangen haben soll, freizusprechen. Dies sagte der Verteidiger während des Prozesses am Dienstag.

Aus seiner Sicht fehlten in der Anklageschrift zentrale Belege für diese Vorwürfe. Insbesondere sei seine Mandantin, eine heute 48-jährige Ausserrhoderin, bei den Stiftungsanfragen nicht «arglistig» vorgegangen.

Auch habe sie in zahlreichen Fällen Gelder nicht zweckwidrig verwendet. In diesem Punkt widersprach der Verteidiger somit der Staatsanwaltschaft ebenfalls. Gemäss dem Verteidiger standen Einnahmen seiner Mandantin aus Stiftungsgeldern auch rechtmässige Ausgaben gegenüber.

Verteidiger nimmt Stiftungen in die Pflicht

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auch ausgeführt, dass es den Stiftungen nicht möglich gewesen sei, die Angaben der 48-Jährigen zu überprüfen. Folglich habe sie sich unrechtmässig Stiftungsgelder erschlichen und diese zweckwidrig für ihren «gehobenen Lebenstandard» aufgewendet. Die Staatsanwaltschaft hatte von einem «raffinierten Lügengebäude» gesprochen, welches die Beschuldigte aufgebaut habe, um an die Gelder zu gelangen.

Der Verteidiger nahm jedoch die Stiftungen in die Pflicht. Aus seiner Sicht sei es nicht schlüssig, weshalb die Stiftungen die Angaben der Beschuldigten nicht hätten überprüfen können. Ein «raffiniertes Lügengebäude» habe sie nicht aufgebaut. Die Angaben seiner Mandantin wären durch die Stiftungen leicht überprüfbar gewesen, so der Verteidiger.

Der Hauptanklagepunkt in der Anklageschrift lautet auf mehrfachen gewerbsmässigen Betrug. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. Mai 2025 11:46
aktualisiert: 21. Mai 2025 11:46