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Mann erhält in Frauenfeld wegen Tötung von Ehefrau neun Jahre Haft

Prozess

Mann erhält in Frauenfeld wegen Tötung von Ehefrau neun Jahre Haft

19. Juni 2025, 10:23 Uhr
Im März 2024 tötete ein heute 69-jähriger Mann zu Hause in Gachnang TG seine schlafende Ehefrau. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ
Das Bezirksgericht Frauenfeld hat am Donnerstag einen 69-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung seiner Ehefrau zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Sein anschliessend geplanter Suizid scheiterte damals.

Das Gericht folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Eine Reue sei nicht zu erkennen, hiess es in der Begründung. Man müsse davon ausgehen, dass der Mann in einer gleichen Situation wieder genauso handeln würde.

Er muss die Untersuchungs-, Verfahrens- und Gerichtskosten in der Höhe von rund 37'000 Franken übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Er schoss auf seine schlafende Ehefrau

«Ich habe meine Frau aus Liebe erschossen», sagte der Beschuldigte vor den Richtern. Er habe ihr den Verlust des Zuhauses ersparen wollen.

Das Ehepaar befand sich in einer grossen finanziellen Notlage, welcher der Mann seiner Frau verheimlichtet. Stattdessen trat er an einem frühen Morgen im März 2024 mit einer Pistole der Armee ans Bett seiner schlafenden Ehefrau und tötete sie mit zwei Schüssen in den Kopf.

Es drohte die Zwangsausweisung

16 Tage zuvor war der Beschuldigte durch einen Entscheid des Bezirksgerichts Frauenfeld aufgefordert worden, das Einfamilienhaus zu räumen. Am Tag der Tat drohte aufgrund der finanziellen Notlage die Zwangsausweisung aus der Liegenschaft.

Seine Frau habe das Haus und ihren Garten geliebt. «Mich hat die Situation zerrissen», so der Mann. Er habe es nicht fertiggebracht, ihr zu sagen, dass sie dies aufgeben müsse. Mehrfach weinte der Mann bei der Befragung. Er hoffe, dass man nachvollziehen könne, was er getan habe. Es tue ihn leid.

Mit niemandem gesprochen

Seinen Plan, sich nach der Tötung seiner Frau ebenfalls umzubringen, scheiterte. In einer E-Mail an seinen Bruder schilderte er an jenem Morgen seine aussichtslose Situation. Dieser alarmierte schliesslich die Polizei, die den Mann nach einer langen Intervention von seinem Suizid-Vorhaben abbringen und festnehmen konnte.

Die Frau habe sterben müssen, weil es ihr Mann nicht ertragen konnte, ihr den finanziellen Ruin zu erklären, sagte die Staatsanwältin.

Der Mann habe sogar die Post seiner Frau auf ein von ihm bedientes Postfach umgeleitet, um ihr die desolate finanzielle Situation zu verheimlichen, sagte die Staatsanwältin weiter. Mit niemandem habe er darüber gesprochen, von niemandem Hilfe angefordert. Er habe seiner Frau das Leben genommen, obwohl sie ihm nichts angetan habe.

Anwalt plädierte auf Totschlag

Das Vorgehen des Mannes sei nicht etwa eine Hinrichtung gewesen, sondern «die humanste Art unter diesen Umständen», erklärte der Anwalt des Mannes. Er plädierte auf Totschlag anstelle von vorsätzlicher Tötung. Die Haftstrafe sei bei drei Jahren anzusetzen.

Sein Mandant habe sich in einem seelischen Ausnahmezustand befunden, unter psychischem Druck gestanden. «Er war nur noch beschränkt in der Lage, sein Verhalten zu kontrollieren.» Gleichzeitig sei die Frau sterbenskrank gewesen, was eine Obduktion bestätigt habe.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. Juni 2025 10:23
aktualisiert: 19. Juni 2025 10:23